Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit der Agency International of Life Celebration Ltd., 20-22 Wenlock Road, London N1 7GU im folgenden AILC genannt. Als Synonym für AILC wird auf den Textseiten des Internetauftritts auch die beim Deutschen Patent –und Markenamt angemeldete Marke „Escort Playmates“ verwendet.
§ 1 Vertragsgegenstand
AILC stellt dem Kunden für einen bestimmten Zeitraum eine oder mehrere Personen zur Begleitung zu einem geschäftlichen und/oder privaten Anlass zur Verfügung.
Die durch den Vertrag versprochenen Leistungen und Bedingungen kann AILC ändern, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von AILC für den Kunden zumutbar ist.
Sollte sich der Kunde zum vereinbarten Termin verspäten, so hat er dies AILC umgehend telefonisch zu melden.
Alle Daten des Kunden werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
§ 2 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat gegenüber AILC und anschließend gegenüber der vermittelten Person den beabsichtigten, konkreten Zweck, den Umfang und die Besonderheiten der gewünschten Leistung mitzuteilen. Der Kunde hat zum Termin in gepflegtem Äußeren und in nicht alkoholisierten Zustand zu erscheinen. Von der vermittelten Person wird der Kunde keine rechtlich oder sittlich unzulässigen Handlungen verlangen. Der Kunde trägt in vollem Umfang dafür Sorge, dass die Begleitperson während der Dienstleistungserbringungen auf keine Weise in ihrer körperlichen Unversehrtheit gefährdet wird. Für materielle oder immaterielle Schäden, die während der Dienstleistungserbringung der Begleitperson durch den Kunden entstehen, haftet der Kunde in vollem Umfang. Der Kunde verpflichtet sich, eine durch AILC vermittelte Person auch zukünftig nur über AILC, niemals unmittelbar oder über Dritte, zu buchen oder zu kontaktieren.
§ 3 Vertragsabschluss
Alle Angebote von AILC sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche oder telefonische Bestätigung von AILC zustande. Sagt der Kunde den vereinbarten Termin ab oder erscheint er zum vereinbarten Termin nicht pünktlich, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Zur Nacherfüllung ist AILC nicht verpflichtet. Erfolgt die Absage des Kunden mehr als 24 Stunden vor Beginn des Termins, so wird die geleistete Anzahlung als Guthaben für einen Zeitraum von sieben Tagen bei AILC zurückgestellt. AILC wird in diesem Fall versuchen, dem Kunden ohne weitere Kosten einen Ersatztermin anzubieten. Gelingt dies nicht, so hat er lediglich 30% AILC vereinbarten Honorars zu zahlen. Im übrigen wird der Kunde von der Pflicht zur Zahlung frei.
Lehnt der Kunde die Begleitperson innerhalb der ersten 15 Minuten des vereinbarten Zeitraums ab, so hat er lediglich 20 % des vereinbarten Honorars und die der Begleitperson bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Reisekosten zu zahlen. Im übrigen wird der Kunde von seiner Zahlungspflicht befreit. AILC ist berechtigt, einen Termin abzusagen, wenn die Begleitperson aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen die vereinbarte Dienstleistung nicht erbringen kann. Eine solche Terminstornierung seitens AILC wird dem Kunden umgehend mitgeteilt. Geleistete Zahlungen erhält der Kunde in diesem Fall in vollem Umfang zurückerstattet.
§4 Zahlungen
Bei Auftragsbestätigung sind 30 % des vereinbarten Honorars auf das Konto von AILC zu zahlen. Die Restsumme des vereinbarten Honorars ist der Begleitperson zu Beginn der Dienstleistungserbringung persönlich in bar zu übergeben. Die Begleitperson ist insoweit inkassoberechtigt. Sämtliche der Begleitperson zur Auftragserbringung anfallende Kosten (z.B. Fahrtkosten), sind bei Auftragsbestätigung auf das Konto von AILC zu zahlen.
Sämtliche während der Dienstleistungserbringung anfallenden Kosten (für Eintrittskarten, Mietwagen, Speisen, Getränke usw.) übernimmt der Kunde unmittelbar.
Das Honorar für eine dem Auftrag unmittelbar folgende Auftragsverlängerung ist direkt an die Begleitperson zu zahlen. Erfolgt der Vertragsschluss innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, so ist der Begleitperson der gesamte Betrag zu Beginn der Dienstleistungserbringung in bar zu überreichen.
§ 5 Preise
Sämtliche angegebenen und vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die vereinbarten Preise gelten immer nur für den jeweiligen Auftrag.
§ 6 Haftung
AILC haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von AILC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AILC beruhen. AILC haftet ferner für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AILC oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AILC beruhen.
Im übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
Für die Qualität der Dienstleistungserbringung durch die vermittelte Person wird von AILC keinerlei Gewähr übernommen, da die Entwicklung von zwischenmenschlichen, sozialen Kontakten zwischen den sich treffenden Personen außerhalb des Machtbereichs von AILC liegt.
§ 7 Folgen vertragswidrigen Verhaltens
Bei Vertragsverstößen durch den Kunden ist AILC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Den Rücktritt hat AILC unverzüglich gegenüber dem Kunden zu erklären.
Durch die Rücktrittserklärung wird AILC von der (weiteren) Leistungserbringung frei. Der Kunde erhält eine Gutschrift über die von ihm geleisteten Zahlungen, für den AILC entstandenen Schaden erfolgt eine Lastschrift. Ein bestehender Saldo ist binnen zwei Wochen nach Feststellung auszugleichen. Vorbehaltlich höheren Schadensnachweises beträgt der vom Kunden zu leistende Schadensersatz 30% des vereinbarten Honorars. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit den Nachweis zu führen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
§ 8 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Für alle Rechtsstreitigkeiten die sich aus den Geschäftsbeziehungen mit AILC oder aus diesem Internetauftritt ergeben, gilt St. Gallen in der Schweiz als Gerichtsstand vereinbart. AILC kann den Kunden allerdings auch am Gerichtsstand seines Wohnsitzes verklagen. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Mündliche Abreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch AILC bestätigt worden sind.